Cannabis Samen Bulk Seed Bank:
Cannabis-Samen Bubblegum Extra – Eigenschaften:
- Genotyp: 80% Indica / 20% Sativa
- Genetik: South Indian x Holland x Blueberry
- Blütezeit: 8-9 Wochen
- THC-Gehalt: 20-27 %
- Pflanzenhöhe: Mittel
- Ertrag Indoor: bis zu 550 g/m²
- Ertrag Outdoor: bis zu 800 g/Pflanze
Die Bubblegum Extra ist eine erstklassige Indica-dominante Sorte, die für ihre hohe Potenz und ihren unverwechselbar süßen Geschmack bekannt ist. Diese Kreuzung aus drei legendären Linien – South Indian, Holland und Blueberry – bietet eine perfekte Mischung aus intensiver Wirkung und hervorragenden Erträgen.
Wachstum und Blütezeit
Bubblegum Extra überzeugt durch ihre robuste und kompakte Struktur. Die Pflanzen bleiben mittelgroß, was sie ideal für den Indoor-Anbau macht. Auch Outdoor entfaltet sie ihr volles Potenzial, besonders in warmen und sonnigen Klimazonen. Mit einer Blütezeit von nur 8-9 Wochen können Grower bereits in kurzer Zeit Indoor-Erträge von bis zu 550 g/m² oder Outdoor-Erträge von bis zu 800 g pro Pflanze erzielen.
THC-Gehalt und Wirkung
Mit einem beeindruckenden THC-Gehalt von 20-27 % liefert Bubblegum Extra ein kraftvolles und dennoch ausgewogenes High. Die Indica-Dominanz sorgt für tiefe körperliche Entspannung, während die Sativa-Anteile ein mildes, zerebrales High hinzufügen. Perfekt für stressige Tage oder entspannte Abende zu Hause.
Geschmack und Aroma
Wie der Name vermuten lässt, besticht Bubblegum Extra durch ein unvergleichliches süßes Aroma und einen Geschmack, der an frischen Kaugummi erinnert. Ergänzt wird dies durch subtile fruchtige und blumige Noten, die jeden Zug zu einem Genuss machen.
Die Bubblegum Extra ist eine Sorte, die sowohl Neulinge als auch erfahrene Züchter begeistert. Sie kombiniert hohe Erträge, schnelle Blütezeiten und ein unvergessliches Geschmacksprofil. Mit ihrer hohen Potenz und der wohltuenden Wirkung ist sie eine exzellente Wahl für den Freizeitgebrauch oder entspannende Momente.
Seit dem 1. April 2024 ist der Anbau von Cannabis in Deutschland legal, sowohl privat als auch in nicht-gewerblichen Vereinigungen. Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Regelungen auf der Bundesregierung und dem Bundesgesundheitsministeri